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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie haben mit uns ein Reisevertrag abgeschlossen. Mit diesem haben Sie von uns ein ausführlicheres Reiseangebot bekommen und dazu Leistungen zu besonderen Bedingungen. Ebenso, ist mit der Buchung eine Reiseauftragsnummer gegeben, die bei jedem Schreiben bzw. Anfragen ernannt werden soll.

I.  Vor der Buchung

Wenn Sie Ihren Urlaub buchen, bekommen Sie von uns eine Reisebestätigung mit einem Sicherungsschein der MDT Makler der Tourístik. Mit Übergabe dieses Sicherungsscheines werden 20% des Reisepreises fällig, maximal jedoch 1000 € pro Person. Bei Flugreisen wird eine Anzahlung von 50% fällig.  Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein verkörpert die nach §651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten, von Anfang an abgesichert.

II.  Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer schriftliche Reiseanmeldung per Fax, E-Mail, Post oder über unsere Website www.GermanicExperiences.com bieten Sie uns den Abschluss des Reise­vertrages verbindlich an. Ihre Entscheidung dafür kam nach der Auswahl Ihres gewünschten Reiseziels durch unsere Katalog/Webseite bzw. nach Absprache mit einer unserer Mitarbeiter/in und das zugestimmte Angebot. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Falls Sie durch Ihr Reisebüro gebucht haben, dieses tritt nur als Vermittler auf. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den Reiseausschreibungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen mit GERMANIC EXPERIENCES. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sowie unsere Sales Managers sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.

III. Unsere Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog, Internet), sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und ganz besonders in die Reisebestätigung aufzunehmen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sollten nach Vertragsschluss Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Bei Reisen mit Unterbringung in Ferienwohnungen wird in den meisten Fällen eine Kaution pro Wohnung erhoben (ca. € 100,- bis € 400,-), die in unseren Leistungen nicht enthalten ist. Hinzu können bei der Reservierung von Ferienwohnungen der weiteren Ortstaxen, Miete für Bettwäsche und Kosten für die Endreinigung kommen. In den meisten Fällen bezahlt man diese extra Kosten direkt bei dem Vermieter.

IV. Bezahlung

Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/ Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 25% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei unseren Flugreisen wird eine Anzahlung von 50% fällig.

Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen – sofern wir diese Möglichkeit anbieten –, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu diesen Zeitpunkten. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung” wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt von € 5.- und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 100,00 Euro nicht übersteigt.

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch GERMANIC EXPERIENCES. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungs-entgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 18.- bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden Mehrkosten € 15,-.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach

Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 12.– zu erheben

V.  Leistungen, Preise

Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.

Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen werden individuell berücksichtigen.

VI. Leistungs- und Preisänderungen

Die Reisepreise werden in den Monaten vor der Veröffentlichung kalkuliert. GERMANIC EXPERIENCES ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für GERMANIC EXPERIENCES und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen und neu entstehen, die von GERMANIC EXPERIENCES nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flug­hafen­gebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

VII.  Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

(Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung- wir beraten Sie gerne). 
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Miss­verständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei GERMANIC EXPERIENCES;  Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

Die Rücktritsberechtigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung, und zwar in folgendermaßen:

bei Buchungen aus unserem Angebot, Bus-Rundreisen, Mietwagen-Rundreisen, Fly and Drive Angebote, Kreuzfahrten, Appartements & Villen, Ausflügen, Stadtrundfahrten, Tickets, Transfers und weiteren Reisebausteinen

bis 30 Tage vor Reisebeginn        Stornierung kostenlos
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn                             30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                             40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                               65%
ab 06. bis 03.Tag vor Reisebeginn                              70%
ab 02. bis 01. Tag vor Reisebeginn                             80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen     90%
bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn             20%
vom 44. bis 35. Tag vor vereinbarten Mietbeginn        50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen                                                             80%

Mietwagen und -Motorräder
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher) EURO 30,-  
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedin-gungen genannt sind, gehen diese vor.

Bei Nur-Flügen im Linienverkehr, sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise ist und sich das Stornoentgelt nach für diese Reisen geltenden vorgenannten Regelungen berechnet nach Bedingungen der Fluglinien.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bei Linienflügen und Flügen sind Umbuchungen und Namens­änderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich.

ofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedin-gungen genannt sind, gehen diese vor.
Bei Nur-Flügen im Linienverkehr, sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise ist und sich das Stornoentgelt nach für diese Reisen geltenden vorgenannten Regelungen berechnet nach Bedingungen der Fluglinien.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bei Linienflügen und Flügen sind Umbuchungen und Namens­änderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich.

Für Nordamerika brauchen Sie bei der Einreise einen noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültigen Reisepass. Ab 12. 01. 2009 ist für die Einreise die Einholung einer ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorisation) vorgeschrieben.

Über Ihre Gesundheit, empfehlen wir sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren und ggf. auch ärztlichen Rat zu COVID, Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, bei reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

XIV. Notfälle auf der Reise

Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie von uns ein Kärtchen mit der jederzeit rund um die Uhr erreichbaren Notruftelefonnummer von GERMANIC EXPERIENCES, falls Sie wegen unvorhersehbarer Umstände, die insbesondere bei An- und Abreise immer einmal auftreten können, sofortige Hilfe benötigen.

XV. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

GERMANIC EXPERIENCES arbeitet ausschließlich mit renommierten Fluggesellschaften zusammen – damit Sie große Sicherheit fliegen können. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.  Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren.

XVI. Sonstiges

1. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff. (soweit GERMANIC EXPERIENCES als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

2. Busreisen, die in der Bundesrepublik Deutschland beginnen, werden im Sinne des Gesetzes über die Beförderung von Personen (PBefG) von einem durch GERMANIC EXPERIENCES genannte Busunternehmen verantwortlich durchgeführt. Die Haftung von GERMANIC EXPERIENCES als Reiseveranstalter bleibt hiervon unberührt

XVII. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen und ab Mai 2018 auch die europäischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
 

Reiseveranstalter:

GERMANIC EXPERIENCES

Zur Laube 3

D-78462 Konstanz

Stand Januar 2023

Germanic Experiences making your travel dreams a reality
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